Spezifikationen
Speichersystem: PV-Wechselrichter
Nennleistung: 5000 Watt
Topologie: trafolos
Anzahl MPPT: 2 Stück
MPP Spannung min: 210.0 Volt
MPP Spannung max: 800.0 Volt
DC-Anschluss: Klemme
Netzanschluss: 3-phasig
Maße in mm: L: 530 mm B: 474 mm H: 165 mm
Gewicht: 16.5 kg
Der Fronius Symo GEN24 Standard bietet die großmöglichste Flexibilität. Als reiner PV-Wechselrichter überzeugt er mit der üblichen Fronius Qualität und kann im Bedarfsfall nachträglich über das solar.web zum Hybrid-Wechselrichter aufgerüstet werden.
Generell überzeugt die GEN24 Serie mit einer Vielzahl an integrierten Features, die vor allem die Herzen der Privatanlagenbesitzer höher schlagen lassen. Die Kommunikation über WLAN und Ethernet, sowie die einfache und schnelle Integration von Drittanbieter-Komponenten bieten eine hohe Flexibilität mit anderen Software- und Hardwareprodukten. Die serienmäßig integrierte Basisnotstromversorgung PV Point garantiert Versorgungssicherheit und größtmögliche Unabhängigkeit.
Dank der Multi Flow Technology wird längere Notstromversorgung und höherer Eigenverbrauch ermöglicht.
Über offene Schnittstellen ist eine einfache Integration von Drittanbieter-Komponenten möglich.
Voraussetzungen und Geltungsbereich
Seit 1. Jänner 2024 fällt bei der Lieferung und Installation von PV-Anlagen die Umsatzsteuer für Privatpersonen weg. Voraussetzung ist, dass die Leistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kWp beträgt und auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:
Gebäude, die Wohnzwecken dienen
Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden (z.B. Gemeindeamt, Kindergarten)
Gebäude, die von Körperschaften oder Vereinigungen genutzt werden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
Als „in der Nähe“ gilt, wenn sich die PV-Anlage auf einem bestehenden Gebäude oder Bauwerk desselben Grundstückes befindet (z.B. Garage, Gartenschuppen, etc.).
In der USt-Befreiung inbegriffen ist diverses Zubehör, wie z.B. Komponenten (Wechselrichter, Halterungen, Energiemanagementsysteme, etc.) und Stromspeicher und dessen Montage bis zur Fertigstellung der PV-Anlage, das mit PV-Modulen erworben wird. Auch die Lieferung von PV-Modulen zur Erweiterung einer bestehenden Anlage ist bis zu einer gesamten Leistung von 35 kWp begünstigt. Für die bloße Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage mit einem Stromspeicher gilt keine USt-Befreiung, sondern der Normalsteuersatz.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass für die Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein gültiger Antrag auf Investitionszuschuss (bisher gültige Förderung) eingebracht wurde.
Ablauf
Privatpersonen müssen seit Jänner 2024 keine Förderanträge mehr stellen. Für den Kauf von PV-Anlagen bis 35 kWp (inkl. Zubehör, Speicher und Installation) entfällt einfach die Umsatzsteuer für Privatpersonen. Das bedeutet: Keine Anträge mehr und automatisch keine Steuern zahlen.
Achtung: Für größere Anlagen über 35 kWp gilt der USt-Entfall nicht.
Gültigkeit
Die Umsatzsteuer-Befreiung gilt seit 1. Jänner 2024 und ersetzt die bisherige Bundesförderung. Der Nullsteuersatz ist auf zwei Jahre befristet und gilt bis 31. Dezember 2025.