Der Huawei SUN2000-12KTL-M2 Wechselrichter in der High Current Version wandelt den Gleichstrom der Solarmodule in haushaltsüblichen Wechselstrom um. Dadurch ist er ein unverzichtbares Bauteil – mit seinem hohen Wirkungsgrad sorgt er für eine optimale Effizienz der gesamten Anlage. Die Abmessungen des Huawei SUN2000-12KTL-M2 Wechselrichters in der High Current Version betragen 525 x 470 x 262 mm, dadurch überzeugt das Gerät mit einer kompakten Bauweise. Auch das Gewicht fällt mit 25 kg für ein Bauteil dieser Art angenehm gering aus – die Montage kann zu zweit oder sogar allein durchgeführt werden. Die Integration gelingt mit den Steckverbindungen mühelos. Für den Datenaustausch mit dem Smart Power Meter verfügt das Bauteil über eine RS485-Kommunikation. Die Inbetriebnahme wird durch die Huawei FusionSolar App deutlich vereinfacht, sodass sie nach wenigen Minuten erfolgreich abgeschlossen ist.
Die Vorteile des Huawei SUN2000-12KTL-M2 Wechselrichters in der High Current Version sind sehr vielfältig. Der Wechselrichter ist zudem mit einem Überspannungsschutz (Typ 2 für AC und DC) ausgestattet, ebenso finden sich zwei unabhängige MPP-Tracker darin. Ebenfalls positiv ist das angenehm leise Betriebsgeräusch: Für die Kühlung reicht die natürliche Konvektion aus. Der Huawei SUN2000-12KTL-M2 Wechselrichter in der High Current Version hat eine Nennleistung von 12.000 Watt, der Spannungsbereich reicht von 160 bis 950 Volt. Der maximale Wirkungsgrad von 98,5 % liegt sehr hoch, was einen äußerst effizienten Betrieb der gesamten Anlage ermöglicht. Der europäische Wirkungsgrad ist mit 98 % angegeben.
Max. Wirkungsgrad 98.5%
Bis zu 30% mehr Energie mit Optimierern
nur 25 Kg
WLAN, Fast Ethernet, 4G Unterstützte Kommunikation
KI-gestützte Lichtbogenerkennung AFCI
Voraussetzungen und Geltungsbereich
Seit 1. Jänner 2024 fällt bei der Lieferung und Installation von PV-Anlagen die Umsatzsteuer für Privatpersonen weg. Voraussetzung ist, dass die Leistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kWp beträgt und auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:
Gebäude, die Wohnzwecken dienen
Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden (z.B. Gemeindeamt, Kindergarten)
Gebäude, die von Körperschaften oder Vereinigungen genutzt werden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
Als „in der Nähe“ gilt, wenn sich die PV-Anlage auf einem bestehenden Gebäude oder Bauwerk desselben Grundstückes befindet (z.B. Garage, Gartenschuppen, etc.).
In der USt-Befreiung inbegriffen ist diverses Zubehör, wie z.B. Komponenten (Wechselrichter, Halterungen, Energiemanagementsysteme, etc.) und Stromspeicher und dessen Montage bis zur Fertigstellung der PV-Anlage, das mit PV-Modulen erworben wird. Auch die Lieferung von PV-Modulen zur Erweiterung einer bestehenden Anlage ist bis zu einer gesamten Leistung von 35 kWp begünstigt. Für die bloße Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage mit einem Stromspeicher gilt keine USt-Befreiung, sondern der Normalsteuersatz.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass für die Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein gültiger Antrag auf Investitionszuschuss (bisher gültige Förderung) eingebracht wurde.
Ablauf
Privatpersonen müssen seit Jänner 2024 keine Förderanträge mehr stellen. Für den Kauf von PV-Anlagen bis 35 kWp (inkl. Zubehör, Speicher und Installation) entfällt einfach die Umsatzsteuer für Privatpersonen. Das bedeutet: Keine Anträge mehr und automatisch keine Steuern zahlen.
Achtung: Für größere Anlagen über 35 kWp gilt der USt-Entfall nicht.
Gültigkeit
Die Umsatzsteuer-Befreiung gilt seit 1. Jänner 2024 und ersetzt die bisherige Bundesförderung. Der Nullsteuersatz ist auf zwei Jahre befristet und gilt bis 31. Dezember 2025.