Der Sofar Solar Hybrid Inverter ist ein hochwertiger Hybrid Wechselrichter mit 2 MPPT und zwei Battereianschlüssen. Sie können sowohl Batterien von SofarSolar als auch KACO und Pylontech Batterien verwenden. Der Wechselrichter erfüllt alle erforderlichen Normen für den Betrieb in Österreich und Deutschland.
Der Hybrid-Inverter besitzt einen "Off-grid" Ausgang mit einer maximalen Ausgangsleistung von 5000/6000/8000/10000/15000/20000 W (je nach Modell). Damit sind Sie auch im Blackout-Fall geschützt und können Ihre wichtigsten Verbraucher mit eigenem Strom versorgen.
Damit der Hybrid Wechselricher von SofarSolar all seine Vorteile ausspielen kann, ist ein Batteriespeicher erforderlich.
Weitere passende Batteriespeicher finden Sie in der Kompatibilitätsliste:
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Hersteller |
Kompatible Batterie |
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SOFARSOLAR |
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Pylontech |
H48050 / H48074 (SC0500 / SC1000 Controller) Force H1 / Force H2 |
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WeCo-Olipower |
Energy Storage System UNIVERSAL 5K3LV/HV |
Im Gewerbebereich und bei größeren Anlagen reicht oft die maximale Leistung eines Inverters nicht aus. Es können bis zu 10 gleiche SofarSolar Inverter parallel betrieben werden. Damit können Sie bis zu 20 Batterien in einem System verwenden. Die Sofar Hybrid Inverter sind auch für große Anlagen geeignet.
Der SofarSolar Hybrid Inverter kann wahlweise über WLAN oder LAN mit dem Internet verbunden werden. Sie können Statistiken und Einstellungen von jedem Punkt der Welt aufrufen. Die WLAN und LAN Adapter finden Sie als Zubehör auf dieser Seite ganz unten.
Außerdem stehen noch eine RS485 Schnittstelle für die Verbindung zu anderen Systemen und eine Bluetooth Schnittstelle zur Verfügung.
Der Hersteller SofarSolar gewährt eine 5 Jahres Garantie auf den Inverter. Nähere Details finden Sie in den Garantiebedingungen. Eine Zusatzgarantie kann unter https://service.sofarsolar.com/ gekauft werden.
Die Ländereinstellung (Österreich, Deutschland) kann über die App oder über einen USB Stick erfolgen. Wichtig! Die korrekte Ländereinstellung gewährleistet, dass alle vorgeschriebenen Netzparameter korrekt gesetzt werden.
Weitere Infos und die Dateien zur Erstellung des USB-Sticks finden Sie in der folgenden ZIP Datei: Ländereinstellungen SofarSolar
Voraussetzungen und Geltungsbereich
Seit 1. Jänner 2024 fällt bei der Lieferung und Installation von PV-Anlagen die Umsatzsteuer für Privatpersonen weg. Voraussetzung ist, dass die Leistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kWp beträgt und auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:
Gebäude, die Wohnzwecken dienen
Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden (z.B. Gemeindeamt, Kindergarten)
Gebäude, die von Körperschaften oder Vereinigungen genutzt werden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
Als „in der Nähe“ gilt, wenn sich die PV-Anlage auf einem bestehenden Gebäude oder Bauwerk desselben Grundstückes befindet (z.B. Garage, Gartenschuppen, etc.).
In der USt-Befreiung inbegriffen ist diverses Zubehör, wie z.B. Komponenten (Wechselrichter, Halterungen, Energiemanagementsysteme, etc.) und Stromspeicher und dessen Montage bis zur Fertigstellung der PV-Anlage, das mit PV-Modulen erworben wird. Auch die Lieferung von PV-Modulen zur Erweiterung einer bestehenden Anlage ist bis zu einer gesamten Leistung von 35 kWp begünstigt. Für die bloße Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage mit einem Stromspeicher gilt keine USt-Befreiung, sondern der Normalsteuersatz.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass für die Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein gültiger Antrag auf Investitionszuschuss (bisher gültige Förderung) eingebracht wurde.
Ablauf
Privatpersonen müssen seit Jänner 2024 keine Förderanträge mehr stellen. Für den Kauf von PV-Anlagen bis 35 kWp (inkl. Zubehör, Speicher und Installation) entfällt einfach die Umsatzsteuer für Privatpersonen. Das bedeutet: Keine Anträge mehr und automatisch keine Steuern zahlen.
Achtung: Für größere Anlagen über 35 kWp gilt der USt-Entfall nicht.
Gültigkeit
Die Umsatzsteuer-Befreiung gilt seit 1. Jänner 2024 und ersetzt die bisherige Bundesförderung. Der Nullsteuersatz ist auf zwei Jahre befristet und gilt bis 31. Dezember 2025.