Bereit für die private Energiewende: Mit unserem Wechselrichter Fronius GEN24 Plus als Herz der privaten PV-Anlage produzieren Haushalte ihre eigene Energie flexibel, nachhaltig und günstig. Der Hybrid-Wechselrichter erlaubt die Nutzung eines Batteriespeichers – und damit die komplette Energieselbstversorgung für Strom, Wärme, Kälte und E-Mobilität.
Der Fronius GEN24 Plus verfügt mit „PV Point“ über eine integrierte Basisnotstromversorgung oder auf Wunsch auch eine umfassende Full Backup Notstromversorgung mithilfe eines angeschlossenen Batteriespeichers.
Energieversorgung braucht Sicherheit. Dafür bietet der Fronius GEN24 Plus eine integrierte Basisnotstromversorgung. Per PV Point – eine Steckdose – werden angeschlossene Geräte mit Notstrom versorgt, solange die Sonne scheint oder genügend Energie in der Batterie vorhanden ist.
Mittels Full Backup wird sogar die Stromversorgung des gesamten Haushalts gesichert. Ganz automatisch, zuverlässig und auch für große und 3-phasige Verbraucher wie Wärmepumpen.
Mehr Kontrolle für mehr Energie. Unsere Wechselrichter sparen dank Energiemanagement-Funktionen nachhaltig Zeit und Kosten. Das smarte Gerätedesign kombiniert mit unserer intelligenten Software ermöglichen schnelle und flexible Installation sowie die Erreichung optimaler Erträge – selbst bei Verschattungen. Gleichzeitig verlängert die integrierte Aktivkühlung die Lebensdauer und sichert so Ihre Investitionen.
Fronius Wechselrichter in nur wenigen Minuten konfigurieren: Solar.start macht Ihnen die Arbeit einfach.
Voraussetzungen und Geltungsbereich
Seit 1. Jänner 2024 fällt bei der Lieferung und Installation von PV-Anlagen die Umsatzsteuer für Privatpersonen weg. Voraussetzung ist, dass die Leistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kWp beträgt und auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:
Gebäude, die Wohnzwecken dienen
Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden (z.B. Gemeindeamt, Kindergarten)
Gebäude, die von Körperschaften oder Vereinigungen genutzt werden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
Als „in der Nähe“ gilt, wenn sich die PV-Anlage auf einem bestehenden Gebäude oder Bauwerk desselben Grundstückes befindet (z.B. Garage, Gartenschuppen, etc.).
In der USt-Befreiung inbegriffen ist diverses Zubehör, wie z.B. Komponenten (Wechselrichter, Halterungen, Energiemanagementsysteme, etc.) und Stromspeicher und dessen Montage bis zur Fertigstellung der PV-Anlage, das mit PV-Modulen erworben wird. Auch die Lieferung von PV-Modulen zur Erweiterung einer bestehenden Anlage ist bis zu einer gesamten Leistung von 35 kWp begünstigt. Für die bloße Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage mit einem Stromspeicher gilt keine USt-Befreiung, sondern der Normalsteuersatz.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass für die Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein gültiger Antrag auf Investitionszuschuss (bisher gültige Förderung) eingebracht wurde.
Ablauf
Privatpersonen müssen seit Jänner 2024 keine Förderanträge mehr stellen. Für den Kauf von PV-Anlagen bis 35 kWp (inkl. Zubehör, Speicher und Installation) entfällt einfach die Umsatzsteuer für Privatpersonen. Das bedeutet: Keine Anträge mehr und automatisch keine Steuern zahlen.
Achtung: Für größere Anlagen über 35 kWp gilt der USt-Entfall nicht.
Gültigkeit
Die Umsatzsteuer-Befreiung gilt seit 1. Jänner 2024 und ersetzt die bisherige Bundesförderung. Der Nullsteuersatz ist auf zwei Jahre befristet und gilt bis 31. Dezember 2025.